Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Lieferungen und Leistungen der
HEADWORKX GmbH
§ 1
Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen - der Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
1.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen Kaufrechts (UN-Kaufrecht, CISG).
§ 2
Preise, Zahlungsbedingungen
2.1 Vorbehaltlich einer abweichenden individuellen Vereinbarung gelten unsere Preise ab unserem Sitz und werden Verpackungs- und Transportkosten gesondert in Rechnung gestellt.
2.2 Unsere Preise sind Nettopreise, in denen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten ist. Die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung gesondert in Rechnung gestellt.
2.3 Sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen am Tage der Ausführung der Lieferung oder Leistung sofort fällig und ohne Abzug fällig.
2.4 Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur mit Forderungen, die rechtskräftig festgestellt oder von uns nicht bestritten sind, aufrechnen.
2.5 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen fälliger Forderungen, die nicht auf Zahlung gerichtet sind und auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ausüben. Das Zurückbehaltungsrecht kann höchstens in Höhe des Doppelten des Werts der Gegenforderung des Kunden ausgeübt und von uns durch Sicherheitsleistung, auch durch Hinterlegung, ab-gewendet werden.
§ 3
Erfüllungsort, Gefahrübergang
3.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, unser Sitz. Erfüllungsort für Dienstleistungen ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist oder sich aus den Umständen ergibt, ebenfalls unser Sitz.
3.2 Auf Wunsch des Kunden versenden wir die gekaufte Ware auf seine Gefahr und seine Kosten an die von ihm angegebene Lieferadresse. Die Ware wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten transportversichert.
§ 4
Haftung für Sach- und Rechtsmängel und Vertragsverletzungen
Unsere Haftung für etwaige Vertragsverletzungen und etwaige Sach- und Rechtsmängel richtet sich nach dem Gesetz.
§ 5
Eigentumsvorbehalt
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung unserer Ansprüche aus dem der Lieferung zugrunde liegenden Vertrag vor.
5.2 Bis zum Erlöschen unseres Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware pfleglich zu behandeln und in ausreichender Höhe gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern. Wird die dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware für Dritte gepfändet, hat der Kunde uns hierüber unverzüglich zu unterrichten, damit wir Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO erheben können.
5.3 Der Kunde ist berechtigt, die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu ver-kaufen. Der Kunde tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer zustehen, an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob er die Eigentumsvorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung verkauft hat. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt, solange er nicht in Zahlungsverzug ge-raten ist oder nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt hat oder das vorläufige Insolvenzverfahren über sein Vermögen angeordnet oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet worden ist. Der Kunde ist auf unser jederzeit zulässiges Verlangen verpflichtet, auf seine Kosten Auskunft über den Weiterverkauf der Ware unter Nennung des Namens und der Anschrift des Abnehmers, Aushändigung von Kopien der Vertragsunterlagen (Vertrag, Lieferschein, Rechnung, einschlägige Korrespondenz), die wir zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung benötigen, und Angabe der vom Abnehmer bereits er-brachten Zahlungen zu geben. Kommt der Kunde seiner Auskunftsverpflichtung nicht unverzüglich und ordnungsgemäß nach, erlischt sein Recht zur Einziehung der abgetretenen Forderung.
5.4 Wir sind berechtigt, die Abtretung dem Abnehmer gegenüber aufzudecken und den abgetretenen Anspruch geltend zu machen, wenn das Recht des Kunden, die Forderung selbst ein-zuziehen, nach § 5.3 erloschen ist.
5.5 Liegt kein Fall vor, in dem nach § 5.3 das Einziehungsrecht des Kunden erloschen ist oder erlöschen würde, sind wir verpflichtet, eine teilbare Sicherheit insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheit die hierdurch gesicherte Forderung um mehr als 25 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Teile der Sicherheit obliegt uns.
§ 6
Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsrechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz oder bei dem Gericht, bei dem der Kunde gegen uns Klage erhoben hat, zu verklagen.